Gerichtsurteil: Eigene Verantwortung für die Informationen in Suchmaschinen
Wie Heise berichtet, ist Klage gegen Google vom Landgericht Erfurt abgewiesen worden. Die Klägerin hatte Google Deutschland und den amerikanischen Hauptsitz des Suchmaschinenanbieters verklagt, da in der Google Bildersuche einige ihrer Kunstwerke gefunden wurden.
Zwei Passagen aus der Urteilsbegründung sind dabei recht interessant für die Rechtssprechung im Bereich der Suchmaschinenoptimierung:
Erstens: Dienen die Informationen in Suchmaschinen auch dem Interesse des Anbieters der Inhalte auf der Website. Denn grundsätzlich könne man davon ausgehen, dass der Anbieter einer Website die Informationen einem großen Publikum zugänglich machen wolle.
Zweitens: Sei dies nicht der Fall, lassen sich Suchmaschinen leicht davon abhalten (durch Eingriffe in den Quelltext der Seite) Inhalte nicht in Ihren Index aufzunehmen.
Nach dieser Rechtssprechung liegt es an dem Anbieter einer Website, zu verhindern, dass Inhalte indiziert werden, wenn dies nicht gewünscht ist. Damit dürften Klagen gegen Google, Yahoo & Co. in Zukunft schwierig werden.

[...] kann damit dann nicht mehr zuverlässig die eigene Präsenz in den Suchmaschinen gesteuert werden. Die sicherste Variante bleibt also doch duch die robots.txt die Crawler von Seiten fern zu [...]